Hallo @MTR
auf Umwegen oder per Telefon erfahren, dass Quickline einen Teil des Produktes einstellt, genügt nicht und entspricht nicht den selbst von dir zitierten Vertragspassagen. Es braucht eine schriftliche, an den Kunden adressierte Kündigung per Brief oder mindestens als E-Mail Attachment, nicht nur die Zusendung eines Werbe-Flyers mit den neuen, viel besseren Produkten. Selbst wenn der Kundendienst des lokalen Netzbetreibers von einem Rundmail spricht, ich habe keines erhalten. Der lokale Kundendienst bemüht sich, kann aber wohl nichts ausrichten gegen Quickline. Er wollte, dass ich die neue App installiere, die ja nur mit dem neuen Produkt funktioniert. Aber ich wollte nur die Web-Version ausprobieren, da ich weiss, dass es mit meinem Abo nicht funktioniert, auch nicht mit zurückgesetztem Passwort. Vielleicht gibt es heute noch einen Rückruf, dass es leider nichts fruchtete, bei Quickline nachzufragen…
@Grummel75 Ich habe regulär auf Ende Juli gekündigt (3 Monate), weil mir das Angebot für 104 statt knapp 80 Franken für dieselbe Leistung nicht gerechtfertigt war. Es gab mehrere andere Anbieter von etwa 54 bis 80 Franken mit derselben Leistung oder besser, auch mit Glasfaser. Ich finde mich aber nicht damit ab, dass ich den letzten Monat bei Quickline nicht auf dem Laptop bzw. Handy TV (Live und Replay) schauen kann! Eine Box hatte ich damals eh nicht gekauft, da der Fernseher DVB-C, SmartCard und Pause selber kann. Replay ging auf dem Laptop, auch im Ferienhaus.
Bald bin ich erlöst und kann die Macken des nächsten Anbieters kennen lernen 🤣 - nur eben dieser Gap von 3 Wochen!