In Bezug auf die Routerfreiheit hast du natürlich Recht, wenn Quickline die Schnittstellen Specs offenlegen muss, heisst das noch nicht, dass dann jeder Router mit diesen umgehen kann.
Beim Thema dieses Threads (SIP Anmeldedaten für die Festnetz Telefonnummer) ist die die Verordnung aber eindeutig:
Abs 4:
Die Anbieterinnen müssen die Identifikationsmerkmale und Zugangsdaten, die für
den Zugang zu Fernmeldenetzen und die Nutzung von Diensten nach den Absätzen
1 und 2 notwendig sind, den Kundinnen und Kunden auf Anfrage unentgeltlich
mitteilen.
Quickline ist verpflichtet, die SIP-Credentials (Domain, Benutzername, Passwort, etc.) allen Kunden zur Verfügung zu stellen. Mit den SIP-Anmeldedaten kann jeder Benutzer unabhängig vom jeweiligen Modem/Router ein SIP-Telefongerät oder ein SIP-Softphone (Handy App) in irgend einem LAN/WLAN benutzen.