Das Modem oder die Internetbox MUSS Voip fähig sein (und ist es auch), denn es gibt nur noch Voip-Telefonie in der Schweiz, die allerdings von Quickline im Modem oder der Internetbox dann wieder in analoge Telefonie umgewandelt wird, um die 2 alten analogen RJ11 Buchsen zu speisen. Das ist ein Relikt aus der Umstellungszeit, wo viele Leute noch Analog-Telefone hatten.
Quickline gängelt die Kunden mit einem Router-Branding, das verhindert, dass man selbst den Router (im Modem oder der Internetbox) mit den Zugangsdaten konfigurieren kann.
Genau wegen dieser Gängelei der Provider wurde das neue Gesetz jetzt per 1.1.21 eingeführt, das kann man in allen Fachzeitschriften nachlesen. Quickline muss also die SIP-Anmeldedaten herausgeben, wenn jemand ein eigenes Voip-Telefon konfigurieren will und per sofort auch die Konfiguration beliebiger Kabel-Router ermöglichen.
Das Gesetz verlangt klar die Aufhebung des Router- und Endgerätezwangs der Provider. Die Juristen bei Quickline wissen das ganz genau.