Sehr geehrte Damen und Herren
Wie sieht es bezüglich einmalige Aufschaltgebühr aus?
Ich bin bestehender Quickline Kunde mit dem Internet-Abo Smart M (nicht Glasfaser)
Nun steht der wechsel zu Glasfaser vor der Tür. Die Installation des Anschlusses wird von der ESAG übernommen.
Nach der Installtation meldet sich dann die ESAG für das Neuen Modem (Glasfaser) dann, denke ich, wir auch das Abo gewechselt von Smart M zu Glasfaser xyz Abo. Fällt hier eine Aufschaltgebühr an?
Herzlichen Dank füe eine Antwort.
Freundlicher Gruss