Quickline hat ja Werbung gemacht, dass man die Quickline- Angebote neu auch in Gebieten ausserhalb der Quickline Partner-Kabelnetzen haben kann. Da ich den Anbieter so oder so wechsle, ist Quickline für mich ein Angebot, das in Frage kommen würde und eine interessante Alternative zu Swisscom. Ich hoffe, dass ich auf meine 1-2 technischen Fragen hier in der Community auf Antworten stossen werde.
Bei der Anschlusstechnik nehme ich mal an, dass Quickline solchen Fällen wir bei mir (kein Kabelanschluss eines Quickline- Partners verfügbar) über die DSL- Technik fahren wird (wüsste nicht, wie die Anbindung sonst klappen würde, Glasfaser haben wir leider nicht). Gemäss Swisscom- Checker ist an meiner Adresse 100 Mbit/s Down- und 40 Mbit/s Upload über Kupfer verfügbar.
Hardware / Endgerät für Internet:
Bei mir wäre die Anschlussart also Kupfer, da käme wohl die FritzBox 7582 / 7583 zum Einsatz, habe etwas im Hilfe- Bereich herumgestöbert und bin auf diese Geräte gestossen.
- Welches Modell denn nun genau? 7582 oder 7583?
Kann man auch einen eigenen Router, welcher die entsprechende Netz- Technologie unterstützt, verwenden (z.B. FritzBox 7590, mein Anschluss über Kupfer liefert eh nur 100/40 Mbit/s, da würde wohl VDSL Vectornig, welches die 7590 unterstützt, ausreichen. Die 7582 und auch die 7583 unterstützen kein WiFi 6, die 7583 immerhin Mesh, was optimal mit meinem bestehenden Fritz- Repeater zusammengehen würde).
Frage zum Anbebot Internet S - Upload Speed
Gemäss den Angaben auf der Quickline beträgt die Geschwindigkeit wenn nicht über Glasfaser 100 Mbit/s Download und 10 Mbit/s Upload. Gilt dieser Upload- Wert nur für das HFC- Kabelnetz? Die Swisscom BBCS Profile sind entweder: asymetrisch= 100/20 oder symetrisch= 100/100. Bei mir technisch möglich wäre 100/40 was ich sehr begrüssen würde, da ich viel im Home Office arbeite.
Public IPv4 Adresse?
Hat man als Quickline Kunde über VDSL eine öffentliche IPv4 Adresse oder ist man hinter einer NAT?
Letzte Frage: Vertragsdauer, Rücktrittsmöglichkeit
Sollte aus irgend einem Grund die Sache nicht funktionieren, bzw. nur eine Leitung mit wesentlich schwächerer Leistung aufgeschaltet werden können, gibt es innerhalb einer gewissen Frist (z.B. innerhalb von 10 Tagen) ein Rücktrittsrecht aus dem Vertrag oder ist man ab dem ersten Tag einfach dann 24 Monate gebunden? Die Telefonleitung wurde drum hier schon seit vielen Jahren nicht mehr benutzt… Sollte aber gem. Swisscom alles i.O. sein bis zum Haus.
Vielen Dank im Voraus für die Unterstützung.