Ursprünglich habe ich am 04.11.2025 ein Kombi-Abo bei Quickline abgeschlossen. Enthalten waren:
Internet L: CHF 44.– während der ersten 24 Monate, danach CHF 69.–
Quickline TV: CHF 15.– während 24 Monaten, danach CHF 20.–
Festnetz Basic: CHF 5.–
Quickline Mobile L: CHF 9.– während 24 Monaten, danach CHF 29.–
Extra SIM: CHF 5.–
Kombi-Vorteil: minus CHF 10.– pro Monat
In der ursprünglichen Bestellbestätigung war zusätzlich festgehalten, dass damals an meinem Standort 301/1 Mbit/s verfügbar waren. Die gesamten monatlichen Kosten wurden mit CHF 68.– angegeben; im Hinweis steht allerdings ein Gesamtpreis von CHF 73.– während der ersten 24 Monate. Diese Unstimmigkeit ist in den Unterlagen ebenfalls vorhanden.
Wegen Problemen bei der Portierung meiner Festnetznummer wurde am 07.01.2026 eine neue Bestellung erstellt. Darin steht plötzlich, dass Internet L per 01.02.2026 auf Internet S angepasst wird. Der Preis für Internet S beträgt CHF 54.–.
Auf der aktuellen Rechnung wird tatsächlich Folgendes verrechnet:
Internet S: CHF 54.–
TV: CHF 20.–, abzüglich CHF 5.– Aktionsrabatt, also CHF 15.–
Festnetz Basic: CHF 5.–
Mobile L: CHF 29.– abzüglich CHF 20.– Rabatt, also CHF 9.–
Extra SIM: CHF 5.–
Damit beträgt der ausgewiesene Gesamtbetrag für Internet, TV und Festnetz CHF 74.–; Mobile kostet zusätzlich CHF 14.–. Insgesamt sind es CHF 88.– pro Monat, wobei bei der letzten Rechnung noch ein Guthaben abgezogen wurde.
Ich habe die Änderung von Internet L auf Internet S nicht bestellt und keiner Preiserhöhung zugestimmt. Die neue Bestellung entstand nach meinem Verständnis nur wegen der Probleme bei der Festnetznummern-Portierung. Ich habe Quickline am [Datum einsetzen] schriftlich beanstandet. Den Eingang meiner Unterlagen hat Quickline bestätigt. Danach habe ich nochmals nachgefasst und am 19.08.2026 zusätzlich die Hotline angerufen; nach fast 48 Minuten Wartezeit wurde mein Anliegen nicht inhaltlich gelöst.
Ich habe Verständnis dafür, dass Quickline den Fall prüfen muss. Mir geht es nicht darum, nach kurzer Zeit ungeduldig zu werden, sondern um eine schriftliche Erklärung, weshalb im Rahmen einer Festnetz-Portierung ohne meine Zustimmung auch das Internet-Abo geändert wurde. Den Kabelnetzbetreiber vor Ort werde ich zusätzlich kontaktieren.